BVTE warnt vor EU-Plänen
Erschienen am:
Die Tabak Zeitung // Vor wenigen Tagen hat sich der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag in einer öffentlichen Anhörung mit dem geplanten EU-Haushalt 2028–2034 befasst, der ein Rekordvolumen von zwei Billionen Euro betragen soll.
EU-Haushaltslöcher stopfen
Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) warnt in diesem Zusammenhang vor den Plänen, den künftigen EU-Haushalt durch drastische Steuererhöhungen und zusätzliche Unternehmensabgaben zu finanzieren.
„Die EU will Löcher im Haushalt mit neuen Abgaben stopfen, statt die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Bürokratie abzubauen. Damit wird die europäische Wirtschaft im globalen Wettbewerb weiter geschwächt“, sagte dazu BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.
Zusätzliche Abgabe
So sollen Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro künftig eine zusätzliche Abgabe leisten. Parallel dazu ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten 15 Prozent ihrer Tabaksteuereinnahmen an Brüssel abführen. Um dies zu ermöglichen, plant die Kommission drastische Anhebungen der EU-Mindeststeuersätze: bei Zigaretten um 138 Prozent, bei Feinschnitt um 258 Prozent und bei Zigarren sogar um 1093 Prozent. Allein Deutschland müsste dadurch jährlich über zwei Milliarden Euro nach Brüssel überweisen – Einnahmen, die dem Bundeshaushalt verloren gingen.
„Reine Luftschlösser“
„Die Haushaltspläne der EU-Kommission sind reine Luftschlösser. Drastische Tabaksteuererhöhungen haben noch nie zu Mehreinnahmen geführt. Das Gegenteil ist der Fall: Konsumenten weichen aus, der illegale Handel nimmt zu. Wenn eine Zigarettenpackung um mehr als 40 Prozent auf zwölf Euro verteuert wird, explodiert der Schwarzmarkt – der Anteil unversteuerter Zigaretten in Deutschland beträgt heute schon über 20 Prozent“, warnt Mücke.
Massiver Eingriff
Der BVTE sieht zudem einen massiven Eingriff in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten. Mücke: „Brüssel will einen Anteil an der Tabaksteuer, obwohl es keine eigene Steuererhebungskompetenz hat. Das ist eine Aushöhlung der Steuersouveränität, die bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt. Bundesregierung und Bundestag müssen diesen Plänen entschieden entgegentreten.“
