Mindestlohn: Erhöhung trifft auch Handel
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Mehr als jede achte Neueinstellung betroffen / Kräfte werden für Arbeitgeber teurer.
NÜRNBERG // Rund 13 Prozent der Neueinstellungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden unterhalb von 13,90 Euro vorgenommen.
Damit sind Neueinstellungen deutlich häufiger von der geplanten Mindestlohnerhöhung betroffen als alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse mit rund fünf Prozent. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Neueinstellungen in sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung sind mit 16,7 Prozent stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen als solche in Vollzeitzeitbeschäftigung mit 11,9 Prozent. Regional betrachtet liegt der Anteil in Ostdeutschland mit 14,7 Prozent über dem Durchschnitt, während er in Westdeutschland mit 12,6 Prozent leicht darunter liegt. „Betriebe passen die Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu einstellen, statt Kündigungen auszusprechen. Daher ist es besonders wichtig, inwiefern Neueinstellungen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind“, erklärt IAB-Forscher Martin Popp.
Bei den sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sind insbesondere die Land und Forstwirtschaft sowie das Gastgewerbe von der Mindestlohnerhöhung betroffen.
Insgesamt rund zehn Prozent aller Jobs, also sowohl neu begonnene als auch bestehende Beschäftigungsverhältnisse, werden von der nächsten Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 betroffen sein. Die anschließende Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 würde hochgerechnet mit rund zwölf Prozent einen geringfügig höheren Anteil an Jobs betreffen.
